Gästebuch.
Eingerichtet am 19.01.2006.
Herzlich willkommen in meinem Gästebuch!
Vital;
echt super; ich werde wieder bestellen und weiter empfellen, alles prima gelaufen, nach dem driten Tag war die Ware schon da, alles hat super funktioniert.

SEND2GO
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hey wirklich klasse seite, weiter so..

mfg send2go

HK613
moin.
danke für den tollen service hier! am 21.10.2009 hab ich eine bestellung aufgegeben, die am 31.08. auch teilweise ankam, mit dem hinweis einer nachlieferung eines von mir bestellten artikels (kl. tipp name = kundennummer, damit ihr nicht ganz dumm sterbt). leider war der artikel bis ende september immer noch nicht geliefert, so dass ich mir erlaubt habe anzurufen um darauf aufmerksam zu machen (hattet bis dato auch nicht abgebucht, was ich euch auch gesagt habe). versprochen wurde prompte lieferung. die abbuchung erfolgte am 05.10, den artikel hab ich bis heute nicht. da ich zu sylvester meine gäste mit etwas selbstgemachten überraschen wollte, kann ich dies ja wohl knicken, da die zeit nicht mehr ausreicht. ganz großes kino! vielen dank. war zwar nicht meine erste bestellung, aber ganz bestimmt die letzte. macht euren laden dicht wenn ihr ihn nicht im griff habt!

ck
Hallo,
die Seite ist echt super, die Preise günstig und das Angebot riesig. Bisher ist bei mehreren Bestellungen alles zur vollsten Zufriedenheit verlaufen. Besonders die Essenzen machen Spaß wenn man experimentierfreudig ist. Ich kann es nur jedem empfehlen es mal auszuprobieren, reichlich Tips und Anleitungen sind auch vorhanden. Also, einfach mal ausprobieren, es lohnt sich. Grüße.

Erich
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Was zum BranntwMonG zum §46 Abs. 1 Satz 1 gesagt wird, ist nicht ganz richtig. Es geht dort um die Abgabe von Brennanlagen zwischen 0,5 und 5 Litern. Der Verkauf an Privatleute ist generell verboren.
Größere Anlagen sind gewerbliche Anlagen und die Abgabe und der Erwerb unterliegen der zollamtlichen Aufsicht. Das schließt nicht grundsätzlich den Erwerb durch Privatpersonen aus. Wir haben Kunden, die Privatpersonen und Inhaber eines "alten" Brennrechts sind. Diese dürfen eine gewerbliche Anlage erwerben und auch zum Schnapsbrennen nutzen, natürlich unter zollamtlicher Aufsicht. Darüber hinaus können sich auch Privatpersonen ohne Brennrecht eine Anlage mit Genehmigung Ihres Hauptzollamtes erwerben, sofern sie keinen Branntwein herstellen wollen. Die Handhabung ist in verschiedenen Teilen Deutschlands auch unterschiedlich. In den meisten Fällen wird eine Genemigung erteilt, sofern ausschließlich ätherische Öle hergestellt werden sollen - das ist einfach zu kontrollieren. Bei der Vergeistung von versteuertem Branntwein sieht die Sache schon anders aus. Da möchten einige Zollämter den Überwachungsaufwand nicht leisten und erteilen keine Genehmigung. Da hilft aber oft eine Beschwerde bei einer Bundesfinanzdirektion.

Liebe Grüße